Ab dem kommenden Jahr wird für bestimmte Importe in die EU erstmals ein CO2-Grenzwertausgleich erhoben. Die EU-Kommission hat zur weiteren Ausgestaltung des CO2-Grenzwertausgleichs (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) heute weitere Vorschläge unterbreitet. Dazu erklärt Bundesumweltminister Carsten Schneider:
"Die Europäische Kommission zeigt mit ihren Vorschlägen zur zukünftigen Ausgestaltung des CBAM, wie ernst sie es mit dem CO2-Ausgleich meint. Ab dem kommenden Jahr wird der Ausgleich auf eine Reihe von Grundstoffen erhoben und dann schrittweise hochgefahren, bis 2034. Das schützt energieintensive Branchen wie die Aluminium- oder die Stahlindustrie vor Importen aus Ländern mit schwächeren Klimaregeln und reizt Investitionen in klimafreundliche Technologien an – ein Bereich, in dem deutsche und europäische Unternehmen vorne mitspielen. Wir werden den Mechanismus daher konsequent umsetzen, und darauf achten, dass er die deutsche Wirtschaft im internationalen Wettbewerb schützt und für faire Handelsregeln sorgt. Es ist gut, dass die Kommission frühzeitig aufzeigt, wie der CBAM weiterentwickelt wird und wie Schlupflöcher geschlossen werden. Das schafft Planungssicherheit für Unternehmen in der EU und fördert faire Wettbewerbsbedingungen für viele Produkte, bei denen wir im internationalen Wettbewerb stehen. Wir werden die Vorschläge nun genauer prüfen und uns in die Diskussionen im Ministerrat im kommenden Jahr aktiv einbringen."