Die Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES haben bei ihrer Konferenz in Usbekistan weitreichende Handelsbeschränkungen und -verbote zum Schutz stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten beschlossen: 74 Hai- und Rochenarten, 11 Baum- und Pflanzenarten, 15 Vogelarten sowie 14 Reptilien- und Amphibienarten wurden unter internationalen Schutz gestellt oder ihr Schutz verbessert. In mehreren Fällen wurden zudem Abschwächungen des Schutzes abgelehnt. Ein besonderer Erfolg dabei ist der stärkere Schutz für Haie und Rochen, die nach den Amphibien die am stärksten bedrohte Wirbeltierklasse sind. Deutschland hatte diese Anträge besonders unterstützt. Auch das Verbot des Handels mit Elfenbein und dem Horn der Nashörner bleibt bestehen. An der Konferenz nahmen vom 24. November bis zum 5. Dezember knapp 3000 Delegierte aus den 185 Vertragsstaaten sowie von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen teil. Deutschland hat sich dabei für dringend notwendige Schutzmaßnahmen und strenge Nachhaltigkeitskontrollen bei zahlreichen gefährdeten Tieren und Pflanzen eingesetzt.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Die Artenschutzkonferenz hat wichtige Fortschritte gebracht – für einige Arten sind sie sogar überlebenswichtig. Mit den neuen Vereinbarungen schützen wir bedrohte Tiere und Pflanzen, bevor sie für immer verloren gehen. Vor allem bei vielen gefährdeten Haiarten konnte ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. Die Staatengemeinschaft war sich in sehr vielen Punkten einig, dem Raubbau an der Natur Schranken zu setzen. Nun gilt es, diese Beschlüsse mit besseren Kontrollen auch in die Tat umzusetzen."
Ein Schwerpunkt der Vertragsstaatenkonferenz war der bessere Schutz vieler kommerziell genutzter Meeresarten. Durch die neuen Unterschutzstellungen unterliegt nunmehr insgesamt mehr als 90 Prozent des kommerziellen Haifischflossenhandels den CITES-Nachhaltigkeitskontrollen oder Handelsverboten. Mit den Schlingerhaien, eine Gruppe der Tiefseehaie, werden nun auch explizit Arten geschützt, die vor allem wegen ihres hochwertigen Haileberöls gefischt werden. Durch den stärkeren Schutz für den Weißspitzenhochseehai hat die Vertragsstaatenkonferenz erstmalig den kommerziellen Handel einer fischereilich genutzten Haiart vollständig verboten.
Auch bei Pflanzenarten konnten Erfolge erreicht werden. Die Unterschutzstellung der indischen Myrrhe ist dabei ein besonderer Erfolg. Sie ist eine gefährdete Heil- und Aromapflanze, deren Harz insbesondere für Räucherwaren und Nahrungsergänzungsmittel genutzt wird. Ihr besserer Schutz wurde maßgeblich von Deutschland vorbereitet und gemeinsam mit Pakistan vorgeschlagen. Deutschland wird damit als eines der zentralen Zielländer im Medizinal- und Aromapflanzenhandel seiner Verantwortung gerecht.
Ein weiterer Erfolg betrifft die stark bedrohte Baumart Paubrasilia echinata, die Brasiliens Nationalbaum ist. Aus seinem als Fernambuk bekannten Holz werden hochwertige Bögen für Streichinstrumente gefertigt. Die Vertragsstaaten einigten sich darauf, den Schutz dieser stark gefährdeten Art zu stärken, nahmen aber international reisende Musikerinnen und Musiker und Orchester von den strengen Regeln aus, um internationale Konzertreisen nicht zu erschweren.
Da Deutschland ein bedeutender Ziel- und Transitmarkt für exotische Heimtiere ist, setzte sich die Bundesregierung wie bei vergangenen Konferenzen für Arten ein, die durch den Heimtierhandel gefährdet sind. Die Vertragsstaatenkonferenz beschloss beispielsweise den verbesserten Schutz der Stutz-Gelenkschildkröte.
Auch für zahlreiche Amphibien ist die EU ein Zielland und hat besondere Verantwortung. Wasserfrösche, die auch in Deutschland heimisch sind, werden kommerziell für ihre Froschschenkel genutzt und vor allem in der EU konsumiert. Mit der Unterschutzstellung dieser Frösche wird dieser Handel zukünftig strenger reglementiert.
Um die Beschlüsse der Konferenz konsequent und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen und internationalen Partnern umzusetzen, unterstützt Deutschland mit vielen verschiedenen Projekten, beispielsweise durch Partnerschaften mit Ländern in Afrika und Asien sowie bei Verbesserungen der Nachhaltigkeitsprüfungen oder zur Entwicklung global nutzbarer digitaler Anwendungen und durch Schulungen.
Über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten freilebenden Tieren und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES), im Deutschen als Washingtoner Artenschutzübereinkommen bezeichnet, wurde 1973 beschlossen und hat aktuell 185 Vertragsparteien. Es umfasst derzeit etwa 6610 Tier- und 34.310 Pflanzenarten. Für viele wildlebende Arten ist der internationale Handel eine entscheidende Gefährdungsursache. Kernprinzip des Übereinkommens ist das Vorsorgeprinzip. Der Handel mit Exemplaren oder Produkten einer Art darf nur dann stattfinden, wenn dieser nicht nachteilig für den Erhalt der Art ist. Kerninstrumente des Übereinkommens sind gestaffelte Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten, die sich grundsätzlich nach dem Gefährdungsgrad der einzelnen Arten richten. Je gefährdeter die Art, desto strenger sind die Handelsbeschränkungen. Für vom Aussterben bedrohte Arten gelten Verbote jeglichen kommerziellen Handels (CITES Anhang I), während noch nicht vom Aussterben bedrohte, aber durch den Handel (potentiell) gefährdete Arten nur gehandelt werden, wenn dieser nicht nachteilig für den Erhalt der Arten ist (Anhang II).
Die CITES COP20 in Usbekistan befasste sich mit insgesamt 51 Vorschlägen zur Änderung der Anhänge I – II des Abkommens betreffend Beschränkungen des Handels mit Arten sowie mit weit über 100 Arbeitsdokumenten mit Entscheidungs- und Resolutionsvorschlägen aus verschiedenen Bereichen des Abkommens, unter anderem zu Vollzug und Durchsetzung.
Die CITES COP21 wird in drei Jahren in Panama stattfinden.