Neue Regeln gegen Greenwashing: Blauer Engel bietet verlässliche Orientierung

25.09.2026
Recycling: Glas, Kunststoff, Metall und Papier
Ab dem 27. September 2026 müssen Umweltaussagen wie "nachhaltig" oder "recyclebar" nachweisbar und überprüfbar sein. Der Blaue Engel erfüllt die neuen EU-Anforderungen schon heute.

Neue Vorgaben finden ab 27. September Anwendung – staatliches Umweltzeichen bietet verlässliche Orientierung

Wo "umweltfreundlich" draufsteht, muss künftig auch nachprüfbar umweltfreundlich drin sein. Daher gelten ab dem 27. September 2026 strengere Regeln. Nachhaltigkeitssiegel und Umweltaussagen auf Produkten müssen ab sofort leicht überprüfbar sein und sich immer auf das ganze Produkt beziehen. Umweltaussagen wie "nachhaltig" oder "recyclebar", die sich auf das gesamte Produkt beziehen, aber nur einen Teil davon betreffen, sind künftig unzulässig. Grundlage für diese Vorgaben ist die EU-Richtlinie "Empowering Consumers for the Green Transition" (Richtlinie (EU) 2024/825, kurz EmpCo). Ihr Ziel ist es, die Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln zu verbessern. Der Blaue Engel, das Umweltzeichen der Bundesregierung, erfüllt die neuen Anforderungen und wird als "anerkannte hervorragende Umweltleistung" hervorgehoben.

Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen gelten unter anderem folgende Vorgaben:

  • Umweltaussagen sollen begründet, überprüfbar und nachvollziehbar sein und ohne Irreführung dargestellt werden.
  • Nachhaltigkeitssiegel basieren auf transparenten Zertifizierungssystemen oder sind von staatlichen Stellen festgesetzt.
  • Umweltaussagen, die sich auf das gesamte Produkt beziehen, obwohl sie nur einen Teil davon betreffen, sind künftig unzulässig.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen dürfen nicht als Besonderheit beworben werden.
  • Produktbezogene Klimaaussagen wie zum Beispiel zur Klimaneutralität, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden deutlich eingeschränkt.
  • Behauptungen über eine künftige Umweltleistung sind transparent und überprüfbar zu gestalten.
  • Bei vergleichenden Umweltaussagen basieren die Vergleiche auf Objektivität und erfolgen nach einer einheitlichen Methode sowie gleichen Annahmen.

Blauer Engel ist EmpCo-konform

Der Blaue Engel ist das Umweltzeichen der Bundesregierung und kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen, die im Vergleich umweltschonender sind.

Der Blaue Engel ermöglicht es Unternehmen, Umweltvorteile von Produkten und Dienstleistungen weiterhin glaubwürdig zu kommunizieren. Als staatliches Umweltzeichen basiert er auf einer unabhängigen Prüfung und Vergabe (Zertifizierungssystem). Produkte mit dem Blauen Engel gelten zudem als "anerkannte hervorragende Umweltleistung", wodurch vereinfachte Umweltaussagen wie "umweltfreundlich" oder "schadstoffarm" weiterhin als Textaussage oder im Produktnamen möglich sind, wenn sie durch die Kriterien des Umweltzeichens abgedeckt sind.

Hintergrund EmpCo

Die EU-Richtlinie "Empowering Consumers for the Green Transition" (Richtlinie (EU) 2024/825, kurz EmpCo) ändert und ergänzt die bestehende "Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken" (2005/29/EG) und die "Verbraucherrechte-Richtlinie" (2011/83/EU). Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)" setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um, der sich auf umweltbezogene Werbeaussagen bezieht. 

Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)" setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um. Im "Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts" erfolgte die Umsetzung des Artikels 2 der EU-Richtlinie.

Blauer Engel

Der Blaue Engel ist seit fast 50 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung und die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Unabhängig und glaubwürdig setzt er anspruchsvolle Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Der Blaue Engel garantiert, dass mit ihm ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften erfüllen. Dabei ist bei der Beurteilung stets der gesamte Lebensweg zu betrachten. Für jede Produktgruppe werden Kriterien erarbeitet, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnete Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen. Um dabei die technische Entwicklung widerzuspiegeln, überprüft das Umweltbundesamt alle drei bis vier Jahre die Kriterien. Auf diese Weise werden Unternehmen gefordert, ihre Produkte immer umweltfreundlicher zu gestalten.

Mehr Informationen und zertifizierte Produkte finden Sie unter "Weitere Informationen".

25.09.2026 | Pressemitteilung Nr. 122/26 | Konsum und Produkte
https://www.bundesumweltministerium.de/PM11921
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