Mit dieser Umwelterklärung legt das Bundesumweltministerium (BMUKN) zum 19. Mal den Bericht über die Umweltleistung des Ministeriums nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) vor. Es handelt sich hierbei um die aktualisierte Fassung auf Basis der umfassenden Umwelterklärung 2024 (konsolidierte Fassung), mit der ein neuer Dreijahreszyklus begonnen wurde.
Mit dieser Umwelterklärung erhalten Sie einen Einblick in die Tätigkeiten des BMUKN und werden gleichzeitig in die Lage versetzt, sich einen Überblick über die innerbetrieblichen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zu verschaffen. Das BMUKN besitzt innerhalb der Bundesregierung die Federführung für alle Fragen des Umweltschutzes und damit auch für die Umsetzung der EG-Verordnung zum europäischen Umweltmanagementsystem EMAS in Deutschland.
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