Rede von Carsten Träger zum Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

26.02.2026
Porträt Carsten Träger
Mit der Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes werde das Klagerecht für anerkannte Umweltverbände an die internationalen und europarechtlichen Standards angepasst, so Carsten Träger in seiner Rede im Bundestag.

– Es gilt das gesprochene Wort! 

Frau Präsidentin, Herr Präsident,
Kolleginnen und Kollegen,

mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir das Klagerecht für anerkannte Umweltverbände an die internationalen und europarechtlichen Standards an.

Wir setzen damit sowohl EU-Recht als auch Vorgaben aus der Aarhus-Konvention um. Das führt zu mehr Rechtsklarheit. Es entlastet die Gerichte. Und wir schaffen damit für alle Beteiligten Rechtssicherheit.

Der Gesetzentwurf ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Und er war im Bund-Länder-Pakt zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung vereinbart worden. Dem kommen wir nun nach. Wir sorgen für einen angemessenen Ausgleich zwischen effektivem Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten auf der einen – und einer zügigen Umsetzung von Infrastruktur- und sonstigen Vorhaben auf der anderen Seite.

Zum Beispiel können Gerichtsverfahren beschleunigt werden, weil die Verfahrensweise künftig klar ist. Denn uns allen ist doch bewusst: Manche Dinge in diesem Land dauern zu lange. Wie bei jedem Gesetzentwurf handelt es sich um einen Kompromiss in der Bundesregierung.

In der aktuellen politischen Debatte gibt es Forderungen, das Verbandsklagerecht noch weiter einzuschränken – oder sogar komplett abzuschaffen. Das trifft auf meinen entschiedenen Widerstand. Wir dürfen das Kind doch nicht mit dem Bade ausschütten! Was ich völlig in Ordnung finde, ist das Umweltklagemöglichkeiten effizient zu gestalten und diese klar an die tatsächliche räumliche und sachliche Betroffenheit der anerkannten Vereine und Verbände auszurichten. Was mir an der Debatte bei einigen nicht gefällt, dass ist die implizite Verunglimpfing von Vereinen und Verbänden, die sich im Natur- und Umweltschutz engagieren. Dieses Engagement in unserem Land ist gut für unsere Gesellschaft, es zeichnet uns aus gegenüber Autokratien!

Lassen Sie mich nochmal den eigentlichen Zweck des Umweltverbandsklagerechts in Erinnerung rufen:

Der Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten ist eine wichtige Errungenschaft des Völkerrechts und des Europarechts. Ohne die Möglichkeit von Verbandsklagen unterläge ein Großteil der vom Bundestag verabschiedeten Umweltgesetze nicht mehr der gerichtlichen Kontrolle. Das Verbandsklagerecht ist also ein wichtiger Eckpfeiler des Rechtsstaates. Es dient der Durchsetzung von Umweltrecht. Und wenn geklagt werden kann, fördert das übrigens auch die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen.

Es gibt in dieser Debatte einen Mythos: Verbandsklagen seien ein bedeutender Verzögerungsfaktor von Infrastrukturvorhaben. Das ist einfach falsch. Die Bundesregierung führt dazu seit Jahren ein Monitoring durch. Die Ergebnisse sprechen für sich:

Von den derzeit rund 400 anerkannten Umweltvereinigungen machen weniger als zehn Prozent überhaupt Gebrauch von ihrem Klagerecht. Konkret gibt es im Durchschnitt weniger als 100 Verbandsklagen pro Jahr. Zum Vergleich: Jedes Jahr werden insgesamt über 150.000 Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten angestrengt. Die Verbandsklagen machen also nur einen sehr geringen Anteil aus.

Hinzu kommt die hohe Erfolgsquote: Umweltverbandsklagen sind zu etwa 50 Prozent ganz oder teilweise erfolgreich. Unsere Gerichte zeigen damit, dass die Verbände in vielen Fällen Recht haben. Klagen von Privatpersonen vor deutschen Verwaltungsgerichten haben lediglich eine Erfolgsquote von gut zehn Prozent.

Das Verbandsklagerecht wirkt. Es hilft, geltendes Recht umzusetzen. Und: Verbände setzen ihr Klagerecht dosiert, gezielt und wohlüberlegt ein. Diese Fakten müssen wir berücksichtigen. Und das tun wir mit unserem Entwurf, für den ich hiermit noch einmal werben möchte.

Ich fasse zusammen: Wir setzen die Anforderungen aus übergeordnetem Recht um, schärfen die Regeln, machen Gerichtsverfahren schneller und entlasten damit die Gerichte. Aber wir rütteln nicht an den Grundfesten: die Möglichkeit der Verbandsklage bleibt vollumfänglich bestehen. Und ich danke den Umwelt- und Naturschutzvereinen ausdrücklich für ihr Engagement!

Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank.

26.02.2026 | Rede Naturschutz
https://www.bundesumweltministerium.de/RE11656
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