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Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf für ein "Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes" eingeleitet.
Im Koalitionsausschuss von Union und SPD im Mai 2026 wurde vereinbart, die CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel im kommenden Jahr stabil zu halten. Der CO2-Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid soll danach auch in 2027 weiterhin – wie bereits in 2026 – in einem Korridor von 55 bis 65 Euro liegen. Die derzeit geltende gesetzliche Regelung sieht für 2027 einen nationalen CO2-Preis vor, der an den jeweiligen CO2-Preis im europäischen Emissionshandel ("EU-ETS 1") anknüpft. Zur Umsetzung des Beschlusses des Koalitionsausschusses ist daher das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu ändern. Neben Änderungen im BEHG sind auch Anpassungen der Versteigerungsregeln in der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) erforderlich.
Zudem sind in diesem Kontext Anpassungen der ebenfalls unter dem BEHG erlassenen Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) vorgesehen, um einen sachgerechten Umgang mit eingelagerten Brennstoffmengen zu gewährleisten.
Es handelt sich um einen Referentenentwurf des BMUKN. Dieser Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben.
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis zum 15. Juli 2026, 12:00 Uhr eingereicht werden. Bitte senden Sie eventuelle Stellungnahmen an die folgende Emailadresse: NKI3[at]bmukn.bund.de.