Bundestag ebnet Weg für klimaneutralen Kapazitätsmarkt und Wasserstoffhochlauf im Kraftwerksbereich

10.07.2026
Deutschland sichert Stromversorgung mit neuem Gesetz: 12 GW zusätzliche Kapazitäten durch wasserstofffähige Kraftwerke, Speicher und flexible Lasten als Einstieg in einen klimaneutralen Kapazitätsmarkt ab 2045.

Versorgungssicherheit und Klimaneutralität gemeinsam absichern

Deutschland wird künftig deutlich mehr Strom benötigen, weil Verkehr, Wärme und Teile der Industrieprozesse auf dem Weg zur Klimaneutralität weiter elektrifiziert werden. Gleichzeitig ersetzen erneuerbare Energien zunehmend fossile Kraftwerke und lösen fossile Energieträger so schrittweise vollständig ab. Schon heute stammt deutlich über die Hälfte des Stroms aus erneuerbaren Energien. Nun geht es darum, zusätzliche und flexible Kapazitäten aufzubauen, die Strom in Zeiten mit wenig Wind und Sonne bereitstellen können. Auf diese Weise wird auch der gesetzlich geregelte Kohleausstieg abgesichert. Die Bundesregierung setzt dabei auf den weiteren Ausbau des europäischen Strommarktes, von Netzen, erneuerbarer Energien, Speicher, mehr Lastmanagement und wasserstofffähige Kraftwerke. 

Mit dem Stromversorgungskapazitätssicherungsgesetz (StromVKG) schafft der Bundestag den Rahmen für zusätzliche steuerbare Stromkapazitäten und den Aufbau eines künftigen Kapazitätsmarktes. Ziel ist ein Energiesystem, das Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Bezahlbarkeit miteinander verbindet.  Die politische Grundlage für das StromVKG wurde im Koalitionsausschuss im vergangenen Herbst festgelegt: Neue Kraftwerke müssen für den Betrieb mit Wasserstoff geeignet (H2-ready) sein und spätestens ab 2045 klimaneutral betrieben werden. Parallel soll ab 2032 ein technologieoffener Kapazitätsmarkt entstehen. Insgesamt setzt die Bundesregierung mit dem StromVKG auch Vorgaben der Europäischen Kommission um, die einer umfangreichen Ausschreibung fossil befeuerter Kraftwerke  kritisch gegenüber stand. 

Folgende Änderungen ergeben sich durch das StromVKG:

1.    Neues StromVKG ermöglicht Einstieg in den klimaneutralen Strom-Kapazitätsmarkt

Das StromVKG ermöglicht ab 2026 Ausschreibungen über zunächst insgesamt 12 Gigawatt neuer Kapazitäten für Kraftwerke und Speicher. Das StromVKG ist damit der Einstieg der Kapazitätsmarkt, der spätestens ab 2045 klimaneutral sein muss.

Im Detail sind folgende Maßnahmen dafür vorgesehen:

  • 9 GW steuerbare Kapazitäten: In den ersten Ausschreibungsrunden 2026 (2 x 4,5 GW) ist ein Langzeitkriterium vorgesehen, d.h. die Anlagen müssen über einen längeren zusammenhängenden Zeitraum Strom bereitstellen können. An der Ausschreibung können neue Erzeugungsanlagen wie wasserstoffgeeignete Kraftwerke (H2-Ready) und Stromspeicheranlagen teilnehmen.
  • Zusätzlich 2 GW technologieoffene Ausschreibungen ohne das oben genannte Langzeitkriterium: An der Ausschreibung können ebenfalls neue Erzeugungsanlagen wie Kraftwerke (H2-Ready) und Stromspeicheranlagen teilnehmen.
  • Weitere Ausschreibungen ab 2027: Diese Folgeausschreibungen sind technologieoffen zu halten, d.h. alle Technologien können teilnehmen (Erzeugungsanlagen wie Kraftwerke und Stromspeicheranlagen sowie regelbare Lasten oder große industrielle, flexible Stromabnehmer) – sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen. Je nach Investitionstiefe sollen erfolgreiche Bieter Kapazitätszahlungen über unterschiedlich lange Zeiträume erhalten.  Das genaue Vorgehen für diese weiteren Kapazitäten wird erstens auf der Grundlage des Versorgungssicherheitsmonitoring der BNETZA erfolgen - und zweitens, immer abgestimmt mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, die spätestens ab 2030 80 Prozent der Stromversorgung decken sollen. 

Klar ist: Damit wird der Ersatz wegfallender Kohlekraftwerke abgesichert und die Versorgungssicherheit vollumfänglich gewährleistet und langfristig gestärkt.

Im parlamentarischen Verfahren geändert wurde der Entwurf der Bundesregierung dahingehend, dass Kraftwerkstandorte nun zu einem Drittel im Norden und zu zwei Dritteln im Süden errichtet werden. Diese Änderung hatten vor allem die Bundesländer gefordert, speziell die ostdeutschen Regierungschefs sahen ihre Regionen benachteiligt. Das BMUKN begrüßt diese Änderung.

2.    BMUKN stärkt Klimaschutz, Speicher und Technologieoffenheit

Das BMUKN hat in den Verhandlungen zentrale Verbesserungen für Klimaschutz und Flexibilität durchgesetzt. Ein Schwerpunkt lag darauf, technologieoffene Ausschreibungen tatsächlich für klimafreundliche Technologien wie Batteriespeicher stärker zu öffnen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hätte Speichertechnologien durch zusätzliche Vorgaben benachteiligt. Diese Einschränkungen entfallen nun. Dadurch verbessern sich die Wettbewerbsbedingungen für Speicher und andere innovative Flexibilitätsoptionen deutlich. 

Außerdem führt das Gesetz eine ressortübergreifende Kontrolle künftiger Ausschreibungsmengen ein. Neue Ausschreibungen werden innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Der Gesetzentwurf sah noch vor, die Höhe der Ausschreibungsmengen für die technologieoffenen Kapazitäten nach 2027, an denen auch Bestandsanlagen und flexible Lasten teilnehmen können, allein von der Bundesnetzagentur festgelegen zu lassen. Laut der nun verabschiedeten Gesetzfassung wird die Höhe der Kapazitäten in der Bundesregierung abgestimmt und darüber Einvernehmen hergestellt, bevor die Ausschreibung erfolgt. Das BMUKN und andere Ressorts vom BMWE/BNetzA werden bei der Erstellung des Versorgungssicherheitsmonitorings und bei den für die Bestimmung der Ausschreibungsmengen angenommenen Parameter und Methoden frühzeitig eingebunden werden. 

3.    Das StromVKG puscht den Hochlauf von grünem Wasserstoff, von Batterien und von mehr Flexibilität auf Seiten der Nachfrage für klimaneutrale Versorgungssicherheit

Mit der konsequenten Anerkennung flexibler Lasten für einen künftigen Kapazitätsmarkt etabliert die Bundesregierung nicht nur eine wichtige Säule für die Versorgungssicherheit im künftigen deutschen Strommarkt, sie schafft gerade für Industriebetriebe Planungssicherheit und Anreize für ein Mehr an Flexibilität sich optimal den Preisen am Strommarkt anpassen zu können.

Zudem setzt das StromVKG wichtige Impulse für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Neue Kraftwerkskapazitäten werden konsequent auf Klimaneutralität und den späteren Einsatz von Wasserstoff ausgerichtet werden. Auch wenn neue Kraftwerke zunächst mit Erdgas betrieben werden können, müssen sie später auf grünen Wasserstoff umgestellt werden. Bereits vor 2045 sollen mindestens 4 GW Kraftwerksleistung auf Wasserstoff umgestellt werden. Mit den geplanten Dekarbonisierungsausschreibungen entsteht außerdem ein zusätzlicher Anreiz für Investitionen in klimaneutrale Technologien. Dadurch wird der Übergang von fossilen Energieträgern hin zu einer wasserstoffbasierten und klimaneutralen Stromversorgung beschleunigt. Daher ist davon auszugehen, dass neue Kraftwerke von Anfang so geplant werden, dass die Umstellung auf Wasserstoff von Anfang technisch gegeben ist oder nachträglich erfolgen kann – also die notwendige spätere Umrüstung von Anfang in der Planung (Standort, Platz, Infrastrukturzugang zum Wasserstoffnetz) ausgearbeitet ist. Damit entsteht frühzeitig die technische Grundlage für eine klimaneutrale Stromversorgung, auch in Zeiten mit wenig Wind und Sonne. Zugleich schafft das Gesetz Investitionssicherheit für den Aufbau von Wasserstoff-Infrastruktur und für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff. 

Die Batterietechnologien haben in den vergangenen Jahren sowohl mit Blick auf die Technik als auch die Kosten einen bis dahin ungeahnten Schub erhalten. Heute ist nach wie vor davon auszugehen, dass Technologie, Speicherdichte, Langzeitspeicherbarkeit sich noch erheblich weiterentwickeln und auch die Kosten nochmals erheblich sinken werden. Mit dem jetzt auf den Weg gebrachten Kapazitätsmarkt wird auch für Batterien ein klarer Investitionsrahmen geschaffen, der sie neben Kraftwerken als nahezu gleichwertige Lösung für Versorgungssicherheit stellt.

Das BMUKN hat damit entscheidend dazu beigetragen, dass Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wasserstoffhochlauf gemeinsam gedacht werden: Neue Kapazitäten sichern kurzfristig die Stromversorgung und schaffen gleichzeitig die Grundlage für ein klimaneutrales Energiesystem der Zukunft.

10.07.2026 | Meldung Wirtschaft
https://www.bundesumweltministerium.de/ME11849

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