EU-Kommission legt Vorschlag für Reform des Europäischen Emissionshandels vor

18.07.2026
Illustration einer Weltkugel mit Fokus auf Europa
Der Emissionshandel soll als zentrales Klimaschutzinstrument der Europäischen Union weiter gestärkt und auf das europäische Klimaziel für 2040 sowie Klimaneutralität in Europa bis spätestens 2050 ausgerichtet werden.

Schneider: "Ein starker Emissionshandel ist die Grundlage für Wohlstand, Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit in Europa"

Die Europäische Kommission hat ihre Vorschläge zur Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) vorgestellt. Mit der Reform soll der Emissionshandel als zentrales Klimaschutzinstrument der Europäischen Union weiter gestärkt und auf das europäische Klimaziel für 2040 sowie Klimaneutralität in Europa bis spätestens 2050 ausgerichtet werden. Gleichzeitig werden mehr Flexibilitäten für die europäische industrielle Transformation eingeräumt.

Dazu erklärt Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Der Europäische Emissionshandel hat sich bewährt. Seit seiner Einführung sind die Emissionen der erfassten Sektoren um mehr als die Hälfte gesunken, während unsere Wirtschaftsleistung im selben Zeitraum deutlich gewachsen ist. Die Vorschläge bestätigen: Der Emissionshandel bleibt das Herzstück der europäischen Klimapolitik und der wichtigste marktwirtschaftliche Motor für Investitionen in klimafreundliche Technologien. Gleichzeitig soll die Reform mehr Planungssicherheit für Unternehmen schaffen und durch gezielte Flexibilität die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Europa stärken. Wichtig ist, dass die Unternehmen, die sich auf den Weg begeben haben, jetzt nicht bestraft werden. Das ist die richtige Balance zwischen ambitioniertem Klimaschutz und einer erfolgreichen industriellen Transformation.“

Das Bundesumweltministerium begrüßt insbesondere, dass die Europäische Kommission den Emissionshandel als langfristig verlässliches Leitinstrument bestätigt und weiterentwickelt. Ein klarer Emissionspfad bis 2040 schafft Investitionssicherheit und Verlässlichkeit für Unternehmen und stärkt die Glaubwürdigkeit der europäischen Klimaziele. Die Bundesregierung hatte sich frühzeitig für einen transparenten und verlässlichen Entwicklungspfad eingesetzt. Die Reform stärkt zudem die Planungs- und Rechtssicherheit, die zum Erreichen des deutschen Ziels der Klimaneutralität bis spätestens 2045 notwendig ist.

Begrüßenswert aus Sicht des Bundesumweltministeriums ist außerdem, dass der Emissionshandel verstärkt Investitionen anreizen soll. Der vorgeschlagene "Investitionsbooster" ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, er setzt den Unternehmen das Signal, jetzt in zukunftsfähige Dekarbonisierungsprojekte zu investieren. Angesichts der hohen Geschwindigkeit, mit der andere Länder gegenwärtig die Industrieproduktion elektrifizieren und dekarbonisieren, wird Klimaschutz immer mehr auch zur Voraussetzung von Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Unternehmen.

Positiv bewertet das Bundesumweltministerium außerdem, dass der Emissionshandel künftig mit mehr Flexibilität ausgestattet wird, zum Beispiel durch die Anerkennung dauerhafter CO2-Entnahmen und eine gestärkte Marktstabilitätsreserve. Auch internationale Gutschriften können den Europäischen Emissionshandel ab 2036 gezielt ergänzen. Diese Flexibilitäten verschaffen Spielräume, falls Emissionsminderungen innerhalb Europas in einzelnen Bereichen technisch besonders anspruchsvoll oder wirtschaftlich sehr kostenintensiv werden. Dies ermöglicht den Unternehmen, ihre Transformation erfolgreich umzusetzen.

Das Bundesumweltministerium unterstützt außerdem die vorgeschlagenen Anpassungen bei den sogenannten Fallback-Benchmarks für die kostenlose Zuteilung. Damit erhalten Unternehmen in besonders anspruchsvollen Transformationsprozessen zusätzliche Flexibilität. Gerade energieintensive Industrien – etwa die Chemie-, Stahl- oder Grundstoffindustrie – stehen vor der doppelten Herausforderung, ihre Produktion klimaneutral umzubauen und sich gleichzeitig im intensiven internationalen Wettbewerb zu behaupten. Die vorgeschlagenen Anpassungen tragen diesen unterschiedlichen Transformationsgeschwindigkeiten Rechnung und unterstreichen gleichzeitig die Europäischen Klimaziele.

Carsten Schneider betonte: "Nicht jede Industrie kann den Weg zur Klimaneutralität im gleichen Tempo gehen. Gerade energieintensive Branchen stehen vor enormen technologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Deshalb brauchen wir einen Emissionshandel, der ambitionierte Klimaziele mit ausreichender Flexibilität verbindet. Zugleich werden wir uns dafür einsetzen, dass mögliche neue Investitionsgelder auch direkt vor Ort bei den Unternehmen wirken und eingesetzt werden können. Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit sind keine Gegensätze – sie bedingen sich gegenseitig. Genau diese Balance sehen die Reformvorschläge vor."

Die Bundesregierung wird die Vorschläge der Europäischen Kommission nun gemeinsam im Detail prüfen und sich in den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene dafür einsetzen, den Emissionshandel als flexibles, verlässliches und wirtschaftlich effizientes Klimaschutzinstrument weiterzuentwickeln. Zugleich werden wir in den Dialog mit den betroffenen Branchen und Gewerkschaften gehen, insbesondere hinsichtlich eines wirksamen Schutzes vor Carbon Leakage und hinsichtlich ausreichenden Investitionsanreizen für klimaneutrale Technologien.

18.07.2026 | Pressemitteilung Nr. 095/26 | Klimaschutz

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