EU-Umweltrat: Deutschland fordert strengere Regeln gegen Ultra Fast Fashion

25.06.2026
Ein Haufen mit Textilien und einem T-Shirt mit der Aufschrift "I have nothing to wear"
Deutschland, Frankreich und die Niederlande setzen sich für ein koordiniertes europäisches Vorgehen gegen Ultra Fast Fashion ein. EU-Regelungen werden nun wirksamer gegen besonders kurzlebige, minderwertige Textilien ausgerichtet.

Staatssekretär Flasbarth: "Billige Wegwerfkleidung darf kein Wettbewerbsvorteil sein"

Deutschland, Frankreich und die Niederlande setzen sich für ein koordiniertes europäisches Vorgehen gegen Ultra Fast Fashion ein. Beim heutigen EU-Umweltrat in Luxemburg haben die drei Mitgliedstaaten das Thema auf die Tagesordnung gesetzt und die Europäische Kommission aufgefordert, bestehende und geplante EU-Regelungen wirksamer gegen besonders kurzlebige, minderwertige Textilien auszurichten. Unterstützt wurden sie dabei unter anderem von Slowenien und Dänemark.

Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: "Ultra Fast Fashion wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger. Einmal weggeworfen, kann sie kaum als Second-Hand Ware wiederverwendet oder recycelt werden und überfordert die Altkleider-Sammlung. Das belastet Ressourcen, Klima und Abfallwirtschaft und setzt diejenigen Unternehmen unter Druck, die in langlebige und kreislauffähige Textilien investieren. Wir fordern daher die EU-Kommission auf, höhere Anforderungen für Nachhaltigkeit an die Hersteller von Ultra Fast Fashion zu stellen. Billige Wegwerfkleidung darf nicht länger ein Wettbewerbsvorteil sein."

Deutschland spricht sich dafür aus, die Regelungen für Textilien unter der EU-Ökodesign-Verordnung ambitioniert auszugestalten. Dazu gehören Anforderungen an Rezyklatanteile, Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit. Gleichzeitig braucht es nach Auffassung Deutschlands klare Kriterien, um Ultra Fast Fashion als Geschäftsmodell präzise zu erfassen und zielgenau regulieren zu können.

Ein weiterer Hebel ist die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien. Wer große Mengen kurzlebiger Kleidung auf den EU-Markt bringt, soll auch angemessen an den Kosten für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Entsorgung beteiligt werden. Deutschland, Frankreich, die Niederlande und die weiteren Unterstützer setzen sich zudem für eine bessere Durchsetzung gegenüber Online-Plattformen und Direktverkäufen aus Drittstaaten ein. Europäische Umwelt- und Produktstandards müssen auch im Onlinehandel gelten.

Die EU hat bereits einige Maßnahmen gegen die Flut der Billigprodukte aus dem außereuropäischen Ausland beschlossen. So werden ab dem 1. Juli 2026 Zollgebühren für Pakete aus dem außereuropäischen Ausland eingeführt, die bisherige Grenze von 150 Euro Warenwert entfällt. Dann wird pro Warengruppe im Paket eine pauschale Zoll-Gebühr von 3 Euro fällig. Zusätzlich fällt eine Einfuhrumsatzsteuer an. Außerdem wurde im Rahmen der Ökodesign-Verordnung großen Unternehmen verboten, bestimmte unverkaufte Verbraucherprodukte zu vernichten. Diese Regelung gilt ab 19. Juli 2026.

Hintergrund:

Ultra Fast Fashion steht für ein Geschäftsmodell, bei dem in sehr hoher Frequenz große Mengen neuer, meist preisgünstiger Textilien produziert und online vertrieben werden. Die Produkte sind häufig kurzlebig, schwer wiederzuverwenden oder zu recyceln und tragen dazu bei, Sammel- und Verwertungssysteme für Alttextilien zu überlasten. Die EU-Ökodesign-Verordnung, die neue erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien und eine stärkere Marktüberwachung bieten zentrale Ansatzpunkte, um den Übergang zu langlebigen und kreislauffähigen Textilien zu beschleunigen.

25.06.2026 | Pressemitteilung Nr. 080/26 | Nachhaltigkeit
https://www.bundesumweltministerium.de/PM11817
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