Nationaler Wiederherstellungsplan für die Natur in Deutschland
Das Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) am 18. August 2024 hat einen ambitionierten Zeitplan aktiviert: Deutschland muss, wie alle anderen EU-Mitgliedsstaaten, einen Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) entwickeln. Dieser Plan soll darlegen, wie Deutschland die Ziele der W-VO erreichen will.
Der Wiederherstellungsplan soll im September 2027 vorliegen
Bis Anfang 2026 wurde erster Entwurf des NWP erarbeitet. Dafür haben Bund und Länder die entsprechenden Informationen zusammengestellt. Die Grundlage für die Struktur des NWP bildet das EU-weit einheitliche Format, das die Europäische Kommission unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt hat. Der Schutz der Natur und ihre Wiederherstellung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir alle sind dazu aufgerufen, mit anzupacken: Machen Sie mit und mischen Sie sich ein! Nur gemeinsam und im konstruktiven Austausch miteinander können wir den Trend umkehren und für eine gesunde und widerstandsfähige Natur sorgen, von der alle profitieren können. Die W-VO bietet dafür den Rahmen.
Großes Interesse an der Öffentlichkeitsbeteiligung
Noch vor dem ersten Entwurf dem ersten Entwurf des NWP konnte sich jede und jeder vom 1. September bis 3. Oktober 2025 am Planungsprozess beteiligen und seine Meinung, sein Anliegen und seine Sichtweisen einbringen.
Insgesamt 6.146 Teilnehmende nahmen an der Umfrage zur Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur teil. Es gingen 1.143 Anmerkungen von 158 Organisationen und Verbänden ein. Weitere 310 Beiträge und Kommentare wurden auf einer Ideen-Pinnwand gesammelt. Die Ergebnisse der Beteiligung fließen nun in die Erarbeitung und Umsetzung des Nationalen Wiederherstellungsplans ein.
Das Bundesumweltministerium bedankt sich bei allen Teilnehmenden für die konstruktive und breite Beteiligung.
Am 25. April 2026 wurde der NWP-Entwurf veröffentlicht. Die Öffentlichkeit und Stakeholder hatten in einer zweiten, formalen Beteiligungsphase bis zum 28. Juni 2026 Gelegenheit, konkret die Inhalte des NWP-Entwurfs auf einer Onlineplattform zu kommentieren.
Die etwa 7.000 eingegangenen Hinweise und Anregungen werden im Rahmen der Überarbeitung des ersten Entwurfs des NWP sorgfältig geprüft und ausgewertet. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum weiteren Verfahren und zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Plans.
Infografik
Wie können Sie sich darüber hinaus beteiligen?
Es gab und gibt verschiedene Möglichkeiten, sich an der Erarbeitung des Wiederherstellungsplans – und darüber hinaus – zu beteiligen. Mit unterschiedlichen Veranstaltungsformaten sollen gezielt vor allem Interessensgruppen und Stakeholder einbezogen werden, die besonders von der Umsetzung der W-VO betroffen sind. Sie sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Anregungen direkt in den Prozess einzubringen.
Bisherige Veranstaltungen:
- Stakeholder-Veranstaltung zu Artikel 8 (Städtische Ökosysteme), online am 13. Mai 2026
- Zweite Stakeholder-Veranstaltung zu Artikel 5 (Meeresökosysteme), in Hamburg am 6. Mai 2026
- Stakeholder-Veranstaltung zu Artikel 12 (Waldökosysteme), auf dem Deutschen Naturschutztag in Berlin am 12. März 2026
- Stakeholder-Veranstaltung zu Artikel 11 (Landwirtschaftliche Ökosysteme), auf dem Deutschen Naturschutztag in Berlin am 12. März 2026
- Ergebnisbericht (Download, PDF, 418 KB)
- Stakeholder-Veranstaltung zu Artikel 9 (Gewässer), auf dem Deutschen Naturschutztag in Berlin am 11. März 2026
- Stakeholder-Veranstaltung zu Artikel 12 (Waldökosysteme), in Berlin am 3. Dezember 2025
- Stakeholder-Veranstaltung zu Artikel 11 (Landwirtschaftliche Ökosysteme), in Berlin am 26. September 2025
- Ergebnisbericht (Download, PDF, 423 KB)
- Interministerielle Stakeholder-Veranstaltung durch BMLEH und BMUKN zu Artikel 12 (Waldökosysteme), online am 17. September 2025
- Stakeholder-Veranstaltung zu Artikel 5 (Meeresökosysteme), online am 8. September 2025
- Ergebnisbericht (Download, PDF, 1,32 MB)
- Stakeholder-Workshop Wissenschaft, GfÖ Jahrestagung, in Würzburg am 31. August 2025
- Interministerielle Stakeholder-Veranstaltung durch BMLEH und BMUKN zu Artikel 11 (Landwirtschaftliche Ökosysteme), online am 18. Juni 2025
- Auftakt-Veranstaltung zur W-VO Beteiligung, online am 27. und 28. März 2025
In Vorbereitung:
- Stakeholder-Veranstaltung zu Artikel 4 (Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen), in Planung für November 2026
- Weitere Beteiligungsveranstaltungen werden in 2027 folgen.
Informieren und Kontakt:
Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten rund um die W-VO und die Erstellung des NWP finden Sie in den Fragen und Antworten (FAQ). Die FAQ werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt mit Fragen aus dem laufenden Prozess.
Sollten Sie dort keine Antwort auf Ihre Fragen finden, schreiben Sie gerne eine E-Mail oder rufen an. Auch Informationsmaterialien stellen wir Ihnen bei Bedarf gern zur Verfügung. Unser Beteiligungsprozess und die Kommunikation mit Ihnen wird durch Fachleute des Think-and-do-tanks adelphi unterstützt.
Persönlicher Kontakt:
- E-Mail: WVO-Beteiligung(at)adelphi.de
- Telefon: +49-30-8900068-260 (Montag bis Freitag 9:30 bis 12:00 Uhr)