Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

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Angesichts der Biodiversitätskrise sind zunehmende Anstrengungen erforderlich, um Natur und Landschaft zu schützen. Natur und Landschaft sind so zu pflegen, entwickeln und wiederherzurstellen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind, und zwar auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen.

Trotz ambitionierter Zielsetzungen in den letzten Jahrzehnten ist der weltweite Trend bei der biologischen Vielfalt weiter abnehmend, wie der IPBES-Bericht über den Zustand der Biodiversität und Ökosystemleistungen (2019) zeigte. Gleichzeitig bestehen ein großer Bedarf am Ausbau der Verkehrs- sowie der Energieinfrastruktur und eine große Notwendigkeit zur Realisierung von Vorhaben der Transformation und der Klimaanpassung hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Dieser Ausbau soll schnell, effizient und nachhaltig erfolgen.

Die Bundesregierung hat es sich daher mit dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, beiden Bedürfnissen nachzukommen und in einem Naturflächenbedarfsgesetz die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Vernetzung von Ausgleichsmaßnahmen (Biotopverbund) zu erleichtern.

Das Gesetz soll dazu beitragen, den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertung zu decken und die ökologische Vernetzung zu stärken sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung insbesondere für wichtige bauliche Infrastrukturvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Der Entwurf soll auch dazu beitragen, internationale Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere die CBD und die Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (GBF), die Wiederherstellung der Natur im Sinne der europäischen Wiederherstellungsver-ordnung und die Ziele des natürlichen Klimaschutzes im Landnutzungssektor. 

Zu diesem Zweck enthält das Gesetz Regelungen zu der Identifikation und Sicherung einer Naturflächenkulisse, zur Effektivierung der Eingriffsregelung, zur Bereitstellung von Flächen und Erleichterung der Maßnahmendurchführung und zu Anreizen für private Investitionen in die Natur.
 

Aktualisierungsdatum: 06.07.2026

Verwandte Vorschriften

https://www.bundesumweltministerium.de/GE1115

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