Bundestag beschließt Gesetzesnovelle zur Treibhausgasminderungs-Quote
Benzin und Diesel an Tankstellen müssen in den kommenden Jahren immer klimafreundlicher werden. Denn bis 2040 sind Mineralölkonzerne künftig verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe um 65 Prozent zu mindern. So sieht es die Novelle der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) vor, die heute vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Diese Quote ist das zentrale gesetzliche Instrument, um die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu senken, und leistet einen zentralen Beitrag für das aktuelle Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Mit den neuen Vorgaben stärkt der Gesetzgeber insbesondere die Nachfrage nach Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, es tritt nach seiner Verkündung in Kraft.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Das neue Gesetz trägt zu mehr Unabhängigkeit von fossilen Importen bei. Je mehr Elektroautos es gibt und je mehr Sprit aus Wasserstoff oder nachhaltiger Biomasse gewonnen wird, desto besser können wir künftige fossile Energiekrisen aushalten. Mit diesem Gesetz setzt Deutschland entscheidende Marktimpulse und gibt Unternehmen die nötige Planungssicherheit auf dem Weg zur Klimaneutralität."
Die THG-Quote ist das zentrale gesetzliche Instrument in Deutschland, um den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr zu steigern. Die THG-Quote legt fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Optionen zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge. Dadurch erreicht Deutschland im Jahr 2040 einen Anteil von 70 Prozent an erneuerbaren Energien am Energieverbrauch im Straßenverkehr.
Grüner Wasserstoff: Erstmals wird eine Quote für sogenannte "erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs" eingeführt – also etwa grüner Wasserstoff, der mit Wind- und Solarstrom erzeugt wurde. Der kann zum Beispiel in Raffinerien eingesetzt werden und so Treibhausgase einsparen. Auch Folgeprodukte wie synthetische Kraftstoffe können eingesetzt werden und so zur Erfüllung der Verpflichtung beitragen. Der Anteil dieser Produkte steigt bis 2040 auf mindestens zehn Prozent. Die THG-Quote wird damit zum stärksten Impulsgeber für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft für mindestens die nächsten fünf Jahre. Die Mindestverpflichtung von 1,5 Prozent im Jahr 2030 soll in diesem Zeitraum rund zwei Gigawatt Elektrolyseleitung anreizen und steigt dann signifikant und kontinuierlich.
Fortschrittliche Biokraftstoffe: Fortschrittliche Biokraftstoffe werden aus Reststoffen hergestellt, etwa Stroh, Gülle oder Biomasse aus Algen. Die Quote für diese fortschrittlichen Biokraftstoffe wird für das Jahr 2026 von einem Prozent auf zwei Prozent verdoppelt und steigt danach jährlich auf neun Prozent im Jahr 2040. Die im Jahr 2021 eingeführte Doppelanrechnung entfällt bereits für das Jahr 2026, da sich seitdem die Marktverfügbarkeit deutlich verbessert hat. Ein bestimmter Reststoff kann ab 2027 nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden: der aus der Palmölproduktion. Denn die Herstellung von Palmöl geht in vielen Teilen der Welt mit großen Umweltschäden einher. Das neue Gesetz sorgt dafür, dass Biokraftstoffe nicht indirekt dazu beitragen.
Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln: Diese herkömmlichen Biokraftstoffe können weiter eingesetzt werden, ihr Anteil soll aber nur moderat schrittweise steigen (maximal 5,8 Prozent in 2033). So wird vermieden, dass sich Konkurrenzen zwischen Teller und Tank mit Blick auf die Welternährung oder der Nutzungsdruck etwa auf Regenwälder weiter verschärfen.
Strom für Elektroautos: Auch Strom für Elektroautos kann auf die THG-Quote angerechnet werden, wenn er nachweislich im Verkehr eingesetzt wird. Strom aus erneuerbaren Energien fürs Laden von E-Fahrzeugen wird dabei besonders hoch gewichtet. Ab kommendem Jahr kann der Einsatz von Strom in Antrieben von Lkw und Bussen mit dem Faktor 4 angerechnet werden. Betreiber öffentlicher Ladepunkte, Halter von elektrischen Bus- oder Nutzfahrzeugflotten oder von Elektroautos können außerdem Nachweise erhalten, weil ihr sauberer Strom den CO2-Ausstoß im Verkehr senkt. Diese Nachweise können verkauft werden – zum Beispiel (über Dienstleister) an Mineralölunternehmen, die damit einen Teil ihrer THG-Quote erfüllen können. Auf diese Weise wird die Mineralölwirtschaft am notwendigen Ausbau der Ladeinfrastruktur und Elektrifizierung des Verkehrs beteiligt.
Kontrollen: Erneuerbare Kraftstoffe aller Art wie etwa Biokraftstoffe oder grüner Wasserstoff sind ab 2027 nur noch anrechenbar, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Dies soll möglichem Betrug besser vorbeugen.
Das Gesetz setzt die Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie III um, deren Ziele bis zum Jahr 2030 erreicht werden müssen. Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus und sorgt für Planungssicherheit, indem die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2040 fortgeschrieben wird. Um dies zu erreichen, steigt die THG-Quote von zwölf Prozent im Jahr 2026 schrittweise auf 65 Prozent im Jahr 2040 an. Mit dem Gesetz werden auch die Vorgaben zum nationalen Vollzug der EU-Verordnung ReFuelEU Aviation festgelegt, die EU-weit einheitliche Quoten für den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe festsetzt. Außerdem werden Anpassungen am Prozess der Zertifizierung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs vorgenommen.