Durchbruch im Kampf gegen Internationale Umweltkriminalität

24.10.2026
Die Staatengemeinschaft hat in Wien beschlossen, Verhandlungen über ein neues Zusatzprotokoll gegen Umweltkriminalität aufzunehmen. Deutschland hatte sich gemeinsam mit zahlreichen internationalen Partnern dafür eingesetzt.

VN-Staaten beschließen Verhandlungen über neues internationales Abkommen gegen Umweltkriminalität

Ein historischer Schritt im internationalen Kampf gegen Umweltkriminalität ist gelungen: Die Staatengemeinschaft hat heute in Wien beschlossen, Verhandlungen über ein neues Zusatzprotokoll gegen Umweltkriminalität aufzunehmen. Auf der 13. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) hat eine breite Mehrheit der Staaten die Aufnahme von internationaler Verhandlungen beschlossen. Deutschland hatte sich gemeinsam mit zahlreichen internationalen Partnern dafür eingesetzt.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Umweltkriminalität zerstört unsere natürlichen Lebensgrundlagen, gefährdet unsere Gesundheit und Sicherheit und schadet der Wirtschaft. Kriminelle verdienen Milliarden auf Kosten von Mensch und Natur und machen dabei vor Staatsgrenzen nicht halt. Deshalb müssen wir ihnen international gemeinsam entschlossen entgegentreten. Der heutige Beschluss ist ein starkes Signal für den Schutz unserer Umwelt und ein Schritt in die richtige Richtung, um das internationale Regelwerk zur Bekämpfung von Umweltkriminalität zu stärken. Gerade in Zeiten, in denen der Multilateralismus zunehmend unter Druck steht, zeigt dieses Ergebnis, dass gemeinsames Handeln möglich ist und etwas bewegen kann."

Das geplante Zusatzprotokoll soll die internationale Bekämpfung schwerer Umweltstraftaten stärken. Im Mittelpunkt stehen der illegale Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen, einschließlich illegal gehandelten Holzes, der illegale Bergbau und Handel mit Mineralien und Edelmetallen sowie der illegale Abfallhandel.

Diese Delikte tragen bei zur Ausrottung gefährdeter Arten, zur Verunreinigung von Grundwasser durch gefährliche Chemikalien und zur Zerstörung von Kohlenstoffsenken, insbesondere der großflächigen Urwälder. Die daraus resultierenden Schäden sind enorm; je nach Berechnungsgrundlage betragen sie jährlich mehr als eine Billion US-Dollar (1.000 Milliarden US-Dollar). Häufig sind sie auch mit organisierter Kriminalität, Korruption sowie anderen schweren Verbrechen wie Drogen-, Waffen- und Menschenhandel verbunden.

Bislang unterscheiden sich die strafrechtlichen Vorschriften für Umweltkriminalität international erheblich. Das neue Zusatzprotokoll soll dazu beitragen, gemeinsame strafrechtliche Mindeststandards zu schaffen und die Zusammenarbeit von Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden über Staatsgrenzen hinweg zu verbessern. So sollen international agierende kriminelle Netzwerke wirksamer verfolgt werden können.

Die Resolution wurde von Brasilien und einer breiten Gruppe von Staaten des Globalen Südens eingebracht und unter anderem von allen 27 EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Deutschland setzte sich in enger Zusammenarbeit mit Brasilien, Frankreich, Peru und weiteren Partnern für das Vorhaben ein.

Mit dem Beschluss wird nun ein internationaler Verhandlungsausschuss eingerichtet, der möglichst bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz 2028 einen Entwurf für das neue Zusatzprotokoll ausarbeiten soll. Deutschland wird sich weiterhin für ein ambitioniertes und wirksames internationales Instrument gegen Umweltkriminalität einsetzen.

24.10.2026 | Pressemitteilung Nr. 135/26 | Internationales
https://www.bundesumweltministerium.de/PM11950
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