– Es gilt das gesprochene Wort! –
Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich freue mich, Ihnen heute drei Gesetzentwürfe vorlegen zu können. Zwei betreffen den Hochseeschutz. Das UN-Hochseeschutzübereinkommen – im Juni 2023 von der internationalen Staatengemeinschaft beschlossen – ist ein wesentlicher Meilenstein zur Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere unserer Ozeane. Ich sehe meine Amtsvorgängerin Steffi Lemke hier, sie hat das Ganze für die Vorgängerregierung wesentlich mitverhandelt. Noch mal vielen herzlichen Dank! Wir wollen, dass das Gesetzeskraft erlangt. Ich darf das heute im Namen der Bundesregierung hier einbringen. Danach liegt es in der Hand des Parlaments.
Warum machen wir das? Weil wir zum einen die multilaterale Zusammenarbeit stärken wollen. In Zeiten, wo Nationalismus im Mittelpunkt steht, haben wir heute ein Übereinkommen der Vereinten Nationen vorliegen, das den Meeresschutz in den Mittelpunkt stellt. Es gilt dort, wo bisher rechtsfreier Raum herrschte, dort, wo die Weltmeere niemandem gehören. Sie sind überlebenswichtig für uns Menschen. Sie versorgen uns mit Nahrung und Sauerstoff. Sie regulieren das Klima, indem sie Wärme und Kohlendioxid speichern. Gleichzeitig stehen die Meere aber auch immer mehr unter Druck. Klimawandel, Artensterben, Verschmutzung und Überfischung - all das bedroht ein einzigartiges Ökosystem und damit unsere Lebensgrundlage.
Das bedeutet zuallererst, dass wir hier in Deutschland Verantwortung für unsere eigenen Meere, Nord- und Ostsee, übernehmen und diese schützen. Deswegen werden wir in den Schutzgebieten der AWZ das Bohren nach Öl und Gas ausschließen – wenn der Bundestag unserem Gesetzentwurf folgt; die Bundesregierung und ich können Ihnen das jedenfalls sehr empfehlen. Wir brauchen auch eine Stärkung der Meeresschutzgebiete in unseren hoheitlichen Gewässern.
Meeresschutz ist eine Aufgabe für die gesamte Weltgemeinschaft. Bundesregierung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in Deutschland waren wichtige Treiber der erfolgreichen jahrelangen Verhandlungen bei den Vereinten Nationen in New York. Dieses Hochseeschutzübereinkommen ermöglicht der Staatengemeinschaft nun endlich, den Schutz der Meere effektiv voranzutreiben. Im Zentrum steht dabei die zukünftige Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See. Damit schaffen wir Erholungsräume für die Meeresnatur. Und es hilft uns auf dem Weg zu einem zentralen internationalen Ziel: nämlich bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Meeresflächen unter Schutz zu stellen.
Bislang haben 80 Staaten und die Europäische Union das Übereinkommen ratifiziert. Übermorgen, am 17. Januar, wird es in Kraft treten. Deutschland gehörte zu den ersten Ländern, die das Übereinkommen unterzeichnet haben. Mit den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen schaffen wir die Grundlage für den nächsten Schritt, die Ratifizierung.
Anders als viele andere Staaten brauchen wir in Deutschland neben dem Vertragsgesetz auch gleich ein Ausführungsgesetz; es liegt Ihnen vor. Dadurch dauert der Ratifizierungsprozess bei uns etwas länger. Dafür können wir aber auch direkt im Anschluss loslegen. Denn mit dem Ausführungsgesetz werden die zentralen Vorgaben des Übereinkommens direkt in nationales Recht umgesetzt. Das reicht – um Beispiele zu geben – von der Ausweisung von Meeresschutzgebieten über die Pflicht zu Umweltverträglichkeitsprüfungen für menschliche Aktivitäten im Ozean bis hin zu klaren Regeln für den Umgang mit genetischen Ressourcen von der hohen See, die zum Beispiel für Medizin oder Kosmetik genutzt werden. Nach Abschluss der Ratifizierung sitzen wir dann auch bei der ersten Ozean-COP, also dem Treffen der Unterzeichnerstaaten, mit am Tisch und gestalten richtungsweisende Entscheidungen aktiv mit.
Ich bitte Sie sehr um Ihre Zustimmung und um Umsetzung dieses Ratifizierungsprozesses. Für die Menschheit, für die Meere wäre es ein Segen.
Vielen Dank.