Der Fachausschuss Strahlenschutz (FAS) hat beschlossen, die Richtlinien, die Anforderungen an die physikalisch-technische Qualitätssicherung festlegen, neu zu strukturieren.
Der Fachausschuss Strahlenschutz (FAS) hat beschlossen, die Richtlinien, die Anforderungen an die Sachverständigenprüfungen festlegen, neu zu strukturieren.
Ziel der Richtlinie ist es, den bundesweit einheitlichen Vollzug des Strahlenschutzrechts sicherzustellen. Sie definiert die technischen Anforderungen, die zum Schutz von Patienten des eingesetzten Personals erforderlich sind.
Die Strahlenschutzverordnung sieht zum Schutz der Gesundheit von Personen mit beruflicher Exposition eine ärztliche Überwachung durch Ärzte vor. Die Ärzte werden für diese Aufgabe von der zuständigen Landesbehörde ermächtigt.
Die Richtlinie "Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht" konkretisiert die Anforderungen an die ärztliche und die besondere ärztliche Überwachung.
Gesetz/ Verordnung
Arbeitsschutz bei ionisierender Strahlung
| 23.06.15
Strahlenschutz in der Tierheilkunde - RL zur VO über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) und zur VO über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung - RöV)
Die Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I Seite 1714) enthält in Umsetzung der EU-Richtlinie 96/29/EURATOM eine Reihe von Änderungen und Neuregelungen, die zur Senkung der Strahlenexposition beitragen.
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