Downloads / Links
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zu der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung" eingeleitet.
Die Einstufung von Altbatterien ist unionsrechtlich im Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) geregelt, dass durch den Delegierten Beschluss (EU) 2025/934 geändert wurde. Es wurden neue Abfallarten für Abfälle aus der Batterieherstellung, Altbatterien und Zwischenfraktionen aus der Behandlung von Altbatterien in das EAV eingefügt. Aufgrund dieser unionsweiten Änderungen sind Abfälle aus der Herstellung von Batterien, fast alle Altbatterien (insbesondere Lithium-Altbatterien) sowie Zwischenfraktionen aus der Behandlung von Altbatterien aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung als gefährliche Abfälle einzustufen. Der Delegierte Beschluss (EU) 2025/934 trat am 5. März 2025 in Kraft. Ab dem 19. Dezember 2026 finden die neuen Abfallarten Anwendung.
Bitte beachten Sie, dass der Referentenentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt ist.