Das Bundesumweltministerium (BMUKN) beteiligt die Öffentlichkeit an der Aktualisierung des Nationalen Entsorgungsprogramms für radioaktive Abfälle (NaPro). Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 5. August 2025 Gelegenheit, zum Entwurf des Programms Stellung zu nehmen.
Das Nationale Entsorgungsprogramm stellt auf Basis von EU-Vorgaben dar, wie radioaktive Abfälle verantwortungsvoll und sicher entsorgt werden sollen. Grundlage ist ein aktuelles Verzeichnis, das alle Arten radioaktiver Abfälle umfasst, die in Deutschland endgelagert werden sollen. Dieses im Dezember 2024 veröffentlichte Verzeichnis umfasst sowohl hochradioaktive als auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Im aktualisierten Nationalen Entsorgungsprogramms sind grundsätzlich keine wesentlichen Änderungen bei den vorgesehenen Entsorgungswegen geplant. Es berücksichtigt jedoch veränderte Zeitbedarfe im Standortauswahlverfahren und eine um etwa 60.000 Kubikmeter erhöhte Menge an schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus Rückbauprojekten nuklearer Anlagen der öffentlichen Hand.
Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass neben den hochradioaktiven Abfällen bis zu insgesamt rund 660.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfallgebinde endgelagert werden müssen. Für gut 300.000 Kubikmeter dieser Abfallgebinde ist das Endlager Konrad vorgesehen. Ein weiterer Posten sind die Abfälle, die aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden sollen. Deren Volumen wird derzeit auf 175.000 bis 220.000 Kubikmeter beziffert. Zudem könnten 100.000 Kubikmeter Abfälle aus der Urananreicherungsanlage Urenco in Gronau anfallen. Dabei handelt es sich um abgereichertes Uran, das bei der Aufstellung der zu erwartenden Abfälle berücksichtigt wurde.
Es sollen drei Endlager errichtet werden: Das Endlager Konrad wird derzeit für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung fertiggestellt. Darüber hinaus sollen ein Endlager für hochradioaktive Abfälle und ein weiteres Endlager für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nicht im Endlager Konrad endgelagert werden können, errichtet werden. Nach der Festlegung des Standorts soll das Endlager für hochradioaktive Abfälle inklusive eines Eingangslagers für die Transport- und Lagerbehälter und einer Konditionierungsanlage errichtet werden. Im Rahmen des Standortauswahlverfahrens wird bereits jetzt geprüft, ob am gleichen Standort die Möglichkeit einer zusätzlichen Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle möglich ist. Dabei handelt es sich um radioaktive Abfälle, die nicht im Endlager Konrad endgelagert werden. Sollte die Errichtung eines zusätzlichen Endlagers für größere Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am Standort des Endlagers für hochradioaktive Abfälle nicht möglich sein, so muss für dieses Endlager ein eigener Standort ausgewiesen werden.
Das Bundesumweltministerium plant über die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus eine Veranstaltung anzubieten, in der der der Entwurf für das Nationalen Entsorgungsprogramms diskutiert werden kann. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wird hierfür die Organisation übernehmen.