Bundeskabinett beschließt Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zur Verbesserung des Meeresschutzes
Die Bundesregierung will die Natur in der deutschen Nord- und Ostsee besser schützen. Künftig soll die Förderung von Öl und Gas in Meeresschutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone nicht mehr erlaubt werden. So sieht es eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Der Schutz der Meeresnatur und der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien passt mit Öl- und Gasbohrungen nicht zusammen. "Drill, baby, drill" wird es in den deutschen Meeresschutzgebieten des Bundes nicht geben. Meeresschutzgebiete sollen Rückzugsort für bedrohte Arten sein und Lebensräume langfristig schützen. Davon profitieren Mensch, Natur und Klima. Deshalb schließen wir diese Regelungslücke mit dem Gesetzentwurf jetzt und senden auch ein Zeichen an potenzielle Investoren."
Der Zustand der deutschen Nord- und Ostsee ist besorgniserregend schlecht. Ursache dafür sind zu hohe Belastungen durch vielfältige menschliche Aktivitäten wie die Rohstoffförderung. Nord- und Ostsee gehören zu den am intensivsten genutzten Meeresgebieten weltweit. Mit sechs Schutzgebieten in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nordsee und Ostsee stärkt der Bund schon heute die Meeresnatur gegenüber den Auswirkungen menschlicher Nutzung. Die Schutzgebiete unter Zuständigkeit des Bundes machen etwa 32 Prozent der gesamten deutschen AWZ aus.
Mit dem heute beschlossenen Gesetzesentwurf soll die Qualität des Meeresnaturschutzes in Nord- und Ostsee deutlich erhöht werden. Entsprechend des Entwurfs zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes soll künftig das Aufsuchen und Gewinnen von Erdöl und Erdgas in den Schutzgebieten der deutschen AWZ nicht mehr möglich sein. Entsprechend geändert werden auch die Verordnungen über die Festsetzung der sechs Naturschutzgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandssockels der Nord- und Ostsee.
Nach dem Kabinettbeschluss befasst sich nun der Bundestag mit der Gesetzesänderung. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Änderungen sollen mit Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.