Klimafreundlicher tanken, neue Nachfrage für grünen Wasserstoff: Bundesregierung beschließt Gesetzesnovelle zur Treibhausgasminderungs-Quote

10.12.2025
Ein Auto steht bei einer Wasserstofftankstelle
Die Quote ist das zentrale Gesetzesinstrument zur Senkung von Kraftstoffemissionen: Sie verpflichtet Anbieter, ihre CO₂-Emissionen in festgelegtem Umfang zu reduzieren.

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Carsten Schneider das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) auf den Weg gebracht. Diese Quote ist das zentrale gesetzliche Instrument, um die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu senken und das Tanken so schrittweise klimaverträglicher zu machen. Sie legt fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Optionen zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch. Aber auch für die große Bestandsflotte wollen wir Fortschritte erreichen. Diese Gesetzes-Novelle macht das Tanken Schritt für Schritt klimafreundlicher. Aber sie wird auch Innovation und neue Wertschöpfungsketten schaffen: Erstmals gibt es eine Verpflichtung für Mineralölunternehmen, grünen Wasserstoff aus Wind- und Solarstrom einzusetzen. Das schafft eine gesicherte Nachfrage, die den Ausbau der neuen Wasserstoff-Infrastruktur voranbringen wird. Herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln bleiben gedeckelt, um negative Folgen für die Welternährung oder die Regenwälder zu vermeiden. Dafür wird der Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen attraktiver. Auch wer ein Elektroauto fährt, kann von der weiterentwickelten Quote profitieren und sich seinen Anteil an der Treibhausgas-Minderung von den Konzernen entlohnen lassen." 

Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie III um, deren Ziele bis zum Jahr 2030 erreicht werden müssen. Um der Wirtschaft mehr Investitionssicherheit zu geben, schreibt die Bundesregierung die Entwicklung jedoch bis 2040 fort und geht so über die EU-Richtlinie hinaus, um für die Unternehmen Planungssicherheit für ihre Investitionen zu schaffen. So werden die Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 weiter kontinuierlich sinken. Um dies zu erreichen, steigt die THG-Quote von 10,6 Prozent im Jahr 2025 schrittweise auf 59 Prozent im Jahr 2040 an.

Die Mineralölunternehmen haben laut Gesetzentwurf folgende Möglichkeiten, die Klimaziele zu erreichen:

Grüner Wasserstoff: Erstmals wird eine Quote für sogenannte "erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs" eingeführt – also etwa grünen Wasserstoff, der mit Wind- und Solarstrom erzeugt wurde. Der kann zum Beispiel in Raffinerien eingesetzt werden und so Treibhausgase einsparen. Auch Folgeprodukte wie synthetische Kraftstoffe können eingesetzt werden und so zur Erfüllung der Verpflichtung beitragen.

Fortschrittliche Biokraftstoffe: Fortschrittliche Biokraftstoffe werden aus Reststoffen hergestellt, etwa Stroh, Gülle oder Biomasse aus Algen.  Die Quote für diese fortschrittlichen Biokraftstoffe wird für das Jahr 2026 von ein Prozent auf zwei Prozent verdoppelt und steigt danach jährlich auf neun Prozent im Jahr 2040. Die im Jahr 2021 eingeführte Doppelanrechnung entfällt bereits für das Jahr 2026, da sich seitdem die Marktverfügbarkeit deutlich verbessert hat. Ein bestimmter Reststoff soll ab 2027 nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden: der aus der Palmölproduktion. Denn die Herstellung von Palmöl geht in vielen Teilen der Welt mit großen Umweltschäden einher. Das neue Gesetz sorgt dafür, dass Biokraftstoffe nicht indirekt dazu beitragen.

Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln: Diese herkömmlichen Biokraftstoffe können weiter eingesetzt werden, sie bleiben aber auf dem bisherigen Niveau von 4,4 Prozent gedeckelt. So wird vermieden, dass sich Konkurrenzen zwischen Teller und Tank mit Blick auf die Welternährung oder der Nutzungsdruck etwa auf Regenwälder weiter verschärfen.

Strom für Elektroautos: Auch Strom für Elektroautos kann auf die THG-Quote angerechnet werden, wenn er nachweislich im Verkehr eingesetzt wird. Strom aus erneuerbaren Energien fürs Laden von E-Fahrzeugen wird dabei besonders hoch gewichtet. Betreiber öffentlicher Ladepunkte, Halter von elektrischen Bus- oder Nutzfahrzeugflotten oder von Elektroautos können außerdem Nachweise erhalten, weil ihr sauberer Strom den CO2-Ausstoß im Verkehr senkt. Diese Nachweise können verkauft werden – zum Beispiel an Mineralölunternehmen, die damit einen Teil ihrer THG-Quote erfüllen können.

Kontrollen: Erneuerbare Kraftstoffe aller Art wie etwa Biokraftstoffe oder grüner Wasserstoff sind ab 2027 nur noch anrechenbar, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Dies soll möglichem Betrug besser vorbeugen.

Weiterhin dient das Gesetz der nationalen Durchführung der ReFuelEU Aviation (Verordnung (EU) 2023/2405) in Bezug auf Kraftstoffe. Nach der EU-Verordnung sind Flugkraftstoffanbieter verpflichtet einen sukzessive bis in das Jahr 2050 steigenden Mindestanteil an nachhaltigen Flugkraftstoffen einzusetzen. Es werden zudem die für den Vollzug der EU-Verordnung in Deutschland zuständigen Behörden festgelegt und Sanktionen für Verstöße festgeschrieben. Zur Umsetzung der Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III zur Zertifizierung von grünem Wasserstoff und darauf basierender Folgeprodukte wird außerdem die entsprechende Verordnung (37. BImSchV) angepasst.

10.12.2025 | Pressemitteilung Nr. 125/25 | Verkehr

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